PROFILBLATT

Kulturberater*innen Rheinland-Pfalz

 

2019 wurden erstmals Kulturberater*innen mit einer Landesförderung eingesetzt.

 

1. Geschichte und Kontext

Um Kultureinrichtungen und Kulturschaffende ortsnah zu unterstützen, schrieb das Kulturministerium Rheinland-Pfalz 2019 erstmals die Förderung regionaler Kulturberater*innen aus. Seitdem gibt es zwei Kulturberater*innen, die jeweils im nördlichen und südlichen Rheinland-Pfalz insbesondere Akteure der freien Kulturszene des Landes beraten und begleiten, in ländlichen Räumen ebenso wie in den Oberzentren.

 

2. Die Wirkungsgebiete und Grad ihrer Ländlichkeit

Die beiden Kulturberater*innen decken das gesamte Landesgebiet ab. Die »Grenze« stellt dabei eine imaginäre Linie zwischen Mainz und Trier dar. Grob können die Regionen Trier und Mittelrhein-Westerwald der Kulturberatung Nord zugerechnet werden, die Pfalz und das Gebiet Rheinhessen-Nahe der Kulturberatung Süd. Das Gebiet nördlich der Mainz-Trier-Linie ist nach Thünen-Typisierung zum überwiegenden Teil »sehr ländlich« charakterisiert, das Gebiet südlich der Linie ist teils »sehr ländlich« teils »eher ländlich« und damit etwas städtischer geprägt.

Diese Tendenz zeigt sich auch in der Lage der zuständigen Büros: Die LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. bzw. das Kulturbüro RLP, bei dem der Kulturberater für den nördlichen Teil des Landes angesiedelt ist, befindet sich in der Kleinstadt Lahnstein. Der Verein Kulturnetz Pfalz e.V., bei dem die Kulturberaterin für den Süden ansässig ist, liegt in der großen Mittelstadt Kaiserslautern, die mit knapp 100.000 Einwohner*innen nach Stadt- und Gemeindetypologie des BBSR fast eine Großstadt ist.

 

3. Durchführende Träger / Rechtsträger

Die Kulturberatung Nord ist angesiedelt im Kulturbüro Rheinland-Pfalz der LAG Soziokultur und Kulturpädagogik e.V. mit Sitz in Lahnstein, die Kulturberatung Süd im Kulturnetz Pfalz e.V. mit Sitz in Kaiserslautern.

 

4. Administratives Verhältnis zu Kreisverwaltungen

Die Kulturberatungen Nord und Süd sind bei zivilgesellschaftlichen Organisationen angesiedelt und haben keine administrative Verbindung zu den Kreisverwaltungen.

 

5. Aufgaben der Kulturberatungen

  • Beratung und Begleitung für Kulturakteur*innen und Kultureinrichtungen
  • Vernetzung von Kulturakteur*innen und -institutionen, Verbänden und politischen Entscheidungsträger*innen
  • Erhöhung der Sichtbarkeit des regionalen Kulturschaffens

 

6. Instrumente, Formate und Arbeitsweise

Die Kulturberater*innen stehen für individuelle, bedarfsgerechte Beratungen zur Verfügung:

  • offene Sprechstunde einmal wöchentlich in den Trägerorganisationen
  • individuelle Förder- und Antragsberatung für Kulturakteur*e, Vereine, Kultureinrichtungen und Kommunen
  • Unterstützung der Entwicklung von Finanzierungsstrategien und passende Förderkonzepte
  • Existenzgründungs- und Organisationsberatung, Prozessbegleitung und Mentoring
  • Information über Steuer- und Rechtefragen, u.a. in Zusammenarbeit mit dem Kulturbüro Rheinland-Pfalz
  • Unterstützung bei der Projektorganisation (z.B. Recherche von Räumlichkeiten, Anmeldung von Veranstaltungen und Kommunikation)
  • Entwicklung bedarfsorientierter Formate für den Austausch von Know-how zwischen regionalen Kulturschaffenden
  • Initiierung von spartenübergreifenden analogen Treffen zur regionalen Vernetzung der Kulturakteur*innen, z.B. Runde Tische
  • Unterstützung bei der Koordinierung von Kooperationsprojekten, auch international
  • Informationsplattform für Ausschreibungen und Wettbewerbe sowie aktuelle kulturpolitische Entwicklungen
  • Kontakte zu Kulturnetzwerken, Servicestellen und Verbänden

 

7. Personelle und finanzielle Ausstattung

Die Kulturberater*innen besetzen für die Kulturberatungen Nord und Süd jeweils eine Personalstelle (Vollzeit).

Sachkosten für Veranstaltungen etc. stehen den Kulturberater*innen nicht zur Verfügung.

 

8. Finanzierung der Kulturberatung

Die beiden Stellen der Kulturberater*innen werden im Rahmen einer jährlichen Projektförderung in vollem Umfang mit Landesmitteln finanziert.

Quellen

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2020–2023): »Stadt- und Gemeindetypen in Deutschland«, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/gemeinden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindetyp.html (letzter Zugriff: 24.11.2023)

Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (2019): »Merkblatt – Gewährung von Zuwendungen des Landes zur Beschäftigung regionaler Kulturberater/innen (Servicestellen)«, 05.04.2019, https://kulturland.rlp.de/fileadmin/kulturland/Bilder/Kultur_foerdern/Merkblatt_Foerderung_regionaler_Servicestellen_-_05.04.2019.pdf (letzter Zugriff 07.11.2023)

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (o.J.): »Kulturförderbericht des Landes Rheinland-Pfalz 2019/20«, Mainz

Thünen-Institut Forschungsbereich ländliche Räume (Hrsg.) (2023): »Thünen-Landatlas, Ausgabe 24/11/2023«, Braunschweig, www.landatlas.de (letzter Zugriff: 24.11.2023)

 

Befragung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein 2023 durch das IfK

Internetseiten der Kulturberater*innen Nord (https://kulturbuero-rlp.de/beratung/kulturberatung/) und Süd (https://kulturnetzpfalz.de/beratung/)

Interviews mit Bartel Meyer und Sarah Piller, geführt von Anke von Heyl, IfK (2023): https://keprlp.kupoge.de/interview-mit-kulturberater-bartel-meyer/ (letzter Zugriff: 09.11.2023) https://keprlp.kupoge.de/interview-mit-kulturberaterin-sarah-piller/ (letzter Zugriff: 09.11.2023)