PROFILBLATT

Regionale Kulturbüros des Regionalen Kultur Programms NRW

 

Die Kulturbüros der zehn Kulturregionen NRW wurden ab 1997 eingerichtet.

 

1. Geschichte und Kontext

Im Zuge der Programmentwicklung der Regionalen Kulturpolitik (RKP) in den Jahren 1995/96 wurden zehn Kulturregionen gebildet: Aachen, Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland und Südwestfalen. Diese beziehen sich auf mehr oder weniger historisch gewachsene Kulturlandschaften oder Wirtschaftsräume. Zur Umsetzung des Programms wurden im Laufe der Jahre in neun der zehn Kulturregionen Koordinierungsbüros (die RKP-Kulturbüros) eingerichtet. Seit 2022 haben mit der Gründung einer Koordinierungsstelle für das Ruhrgebiet alle Kulturregionen ein regionales Kulturbüro. Zu seinem 25. Jubiläum im Jahr 2022 wurde das Programm umbenannt in »RKP – Regionales Kultur Programm NRW«.

Intention des RKP sind die kulturelle Kooperation und strukturbildende Vernetzung sowie die Profilierung der Kulturregionen nach innen und außen. Es steht Kulturakteuren in urbanen wie ländlichen Gebieten offen, in der Praxis wird es von den großstädtischen Kulturakteuren des Landes seltener genutzt. Aufgrund seiner regionalen Ausrichtung profitieren vorrangig kleinere Städte und Gemeinden von dem Programm.

 

2. Die Wirkungsgebiete, Lage und Grad ihrer Ländlichkeit

Die zehn RKP-Kulturregionen umfassen ganz NRW, sind unterschiedlich groß und decken in der Regel mehrere Landkreise bzw. kreisfreie Städte ab (zwischen 3 und 8). Ausnahmen bilden die Kulturregion Sauerland, die weitgehend dem Hochsauerlandkreis entspricht, und die Kulturregion Ruhrgebiet, die sich zum Teil mit anderen Kulturregionen überschneidet und somit 16 Kreise bzw. kreisfreie Städte umfasst.

Die RKP-Kulturbüros befinden sich nicht immer in der größten Stadt der Region, sondern teils auch in ländlichen Gebieten. So ist das Büro des Münsterlandes nicht etwa in der Großstadt Münster, sondern in der kleinen Mittelstadt Greven und das Büro der Kulturregion Südwestfalen in der Kleinstadt Altena, nicht in Siegen. Weitere drei Kulturbüros befinden sich nach Stadt- und Gemeindetypologie des BBSR in Mittelstädten und fünf in Großstädten.

Die RKP-Kulturregionen sind hinsichtlich ihres Grades an Ländlichkeit sehr disparat. Einzig die Kulturregion Sauerland ist nach Thünen-Typisierung gänzlich »sehr ländlich«, darüber hinaus gibt es »sehr ländliche« Gebiete in den Regionen OWL, Südwestfalen, Münsterland und Aachen. Auf der anderen Seite sind sowohl das Ruhrgebiet als auch die Rheinschiene nach Thünen-Typisierung zu keinem Teil ländlich, die Kulturregionen Niederrhein und das Bergische Land sind großenteils städtisch geprägt.

 

3. Durchführende Träger / Rechtsform

Die RKP-Kulturbüros sind bei kommunalen Kulturverwaltungen, bei Landkreisen, kommunalen Verbünden oder anderen Formen regionaler Organisation angesiedelt, die zuweilen weitere öffentliche Aufgaben in den Bereichen Bildung, Soziales, Tourismus oder Regionalentwicklung wahrnehmen.

 

4. Administratives Verhältnis zu Kreisverwaltungen

Alle RKP-Kulturregionen basieren auf interkommunaler Kooperation unter Beteiligung der Landkreise. Die Kulturbüros der Kulturregionen Bergisches Land, Sauerland und Südwestfalen sind innerhalb der Kreisverwaltungen angesiedelt.

Zudem werden alle RKP-Kulturbüros durch regionale Gremien bzw. Fachbeiräte begleitet, in denen die Kommunen und Landkreise der betreffenden Region, nicht-kommunale Kunst- und Kulturträger sowie die regionale Wirtschaft und / oder Tourismus vertreten sind. Die Fachbeiräte treffen die Auswahl der Projekte aus der Region, die der Landesregierung zur Förderung vorgeschlagen werden.

 

5. Aufgaben der RKP-Kulturbüros

Aufgaben der Kulturbüros sind:

  • Bewerbung und Bekanntmachung des RKP
  • Beratung, Qualifizierung und Begleitung der Kulturakteur*innen im Sinne des RKP
  • Sichtbarkeit der regionalen Kunst und Kulturarbeit erhöhen, überregional und über die Landesgrenzen hinaus
  • kulturelle Profilierung der Region nach Innen und Außen stärken
  • Stärkung der interkommunalen Kooperation, auch zwischen ländlichen und urbanen Räumen
  • Austausch und Vernetzung zwischen Kulturakteur*innen aller Sparten (einschließlich Kreativwirtschaft) untereinander sowie mit kommunaler Politik, Verwaltung und Unternehmen
  • Koordinierung und Durchführung regionaler Kulturveranstaltungen bzw. -projekte
  • Initiierung und Qualifizierung des kulturpolitischen Dialogs in der Region

 

6. Instrumente, Formate und Arbeitsweise

Die Arbeitsweise variiert je nach Trägerorganisation, deren Ausstattung, Geschichte und Lage. Zentrale Instrumente und Formate sind:

  • Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung (bis zur Antragsreife) für Kreise, Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände, Künstler*innen und Kreative für die Förderung durch das RKP
  • Schnittstelle zwischen Kommunen, Bezirksregierung und Landesregierung zur Umsetzung des RKP, Organisation und Moderation von Gremiensitzungen (Regionaler Beirat/Jury)
  • Begleitung und Unterstützung geförderter RKP-Kulturprojekte, insb. der Sichtbarkeit durch Online-Medien
  • Informationsveranstaltungen, Seminare oder Workshops zum RKP, zu weiteren Fördermöglichkeiten, Fragen des Kulturmanagements (z.B. Social Media, Rechtefragen), gesellschaftlichen (Diversität, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit) oder kulturpolitischen Fragen (z.B. kommunale Kulturpolitik), analog und digital, auch dezentral in der Region
  • Vernetzungsveranstaltungen für Kulturschaffende und Interessierte, wie Kulturkonferenzen, Netzwerktreffen, Arbeitsgruppen oder Künstler*innen-Stammtisch
  • Koordination von thematischen oder spartenspezifischen Netzwerken, z.B. Museumsnetzwerk Niederrhein, Netzwerk Freilichtbühnen im Münsterland, Forum Kulturelle Bildung Region Aachen
  • Online-Tools für Sichtbarkeit von Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen, z.B. Kulturadressbuch Bergisches Land, Porträts von Kulturschaffenden der Kulturregion Südwestfalen
  • Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Gremien auf regionaler und Landesebene (Vertretung der Kulturregion)
  • Organisation der partizipativen Entwicklung von Kulturprofilen und Leitbildern für die Region (thematische Ausrichtung der regionalen Kulturarbeit sowie Bezüge zur Regional- und Stadtentwicklung ermöglichen)
  • Veranstalter bzw. Mitveranstalter regionaler sowie überregionaler, auch grenzübergreifender Kulturprojekte, insb. Festivals verschiedener Sparten
  • regelmäßige Durchführung von landesweiten Kulturprojekten (z.B. »stadt.land.text«)
  • Regionale Modellprojekte zur themenspezifischen Förderung und Vernetzung, z.B. Modellregion Kulturelle Bildung in OstWestfalenLippe, Modellprojekt »Kultur.Labor« (Beratungsstelle für Ehrenamt) im Sauerland
  • Erstellung von Publikationen zu regionalen Kultur- und Kunstprojekten, wie Magazine, Broschüren, Leitfäden, Podcasts
  • regelmäßiger Austausch mit den Kulturbüros der anderen neun Kulturregionen

 

7. Personelle und finanzielle Ausstattung

In den Kulturbüros gibt es zwischen einer und drei Ansprechpersonen im Umfang von einer halben bis zwei Vollzeitstellen. Ihnen stehen in unterschiedlichem Umfang Sachmittel zur Verfügung.

Die Fördermittelvergabe aus dem RKP erfolgt nicht durch die Kulturbüros, sondern wird über die Bezirksregierungen abgewickelt, wenn die Förderentscheidung durch das Land vorliegt.

 

8. Finanzierung der RKP-Kulturbüros

Die Kulturbüros werden mit Landesmitteln (aus dem Regionalen Kultur Programm NRW) und in unterschiedlicher Höhe von den Trägern (Kommunen in der Region, Vereine oder Kreise) finanziert. Das MKW NRW fördert die erste volle Stelle eines Kulturbüros mit 48.000 Euro pro Jahr, die zweite Stelle mit 35.000 Euro pro Jahr (Stand 2023).

Jährlich stehen aus dem Landeshaushalt rund 6 Mio. Euro für das Regionale Kultur Programm NRW zur Verfügung, davon werden rund 600.000 Euro für die Kulturbüros aufgewendet.

Quellen

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2016): »Kulturförderplan 2016–2018«, Düsseldorf, S. 42

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2022): »3.2 RKP – Regionales Kultur Programm NRW«, in: Landeskulturbericht NRW 2022, S. 80–91

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2020–2023): »Stadt- und Gemeindetypen in Deutschland«, https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/gemeinden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindetyp.html (letzter Zugriff: 24.11.2023)

Thünen-Institut Forschungsbereich ländliche Räume (Hrsg.) (2023): »Thünen-Landatlas, Ausgabe 24/11/2023«, Braunschweig, www.landatlas.de (letzter Zugriff: 24.11.2023)

 

Befragung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 durch das IfK

Internetseiten der einzelnen RKP-Kulturbüros, zugänglich über: https://regionaleskulturprogrammnrw.de/